Angebots-Kalkulator

Projekte kalkulieren.
Angebote überzeugen.

Für Freelancer und Agenturen — lege Positionen an, wähle Rabatt und Mehrwertsteuer und sieh Netto- und Bruttobetrag sofort. Druckbereit auf Knopfdruck.

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Angebotsdetails Optional — für den Druck
Positionen
# Bezeichnung Menge Einheit Einzelpreis Gesamt
Preisgestaltung
Angebotssumme
Gesamtbetrag (brutto)
brutto
Zwischensumme (netto)
Netto nach Rabatt
zzgl. MwSt. (19%)
Rechnungsbetrag gesamt

Wie du ein professionelles Angebot erstellst

1. Absender & Empfänger eintragen

Trage deinen Namen/Firmennamen und deine Anschrift sowie die Daten des Empfängers ein. Dies ist die Grundlage für ein rechtssicheres Dokument.

2. Projektdetails & Angebotsnummer vergeben

Gib dem Projekt einen eindeutigen Namen (z.B. Website-Relaunch) und weise eine fortlaufende Angebotsnummer für deine Buchhaltung zu.

3. Positionen detailliert auflisten

Lege für jede Leistung eine eigene Zeile an. Definiere Menge, Einheit (Stunden, Tage, Stück, pauschal) und den Einzelpreis netto.

4. Rabatt & Steuern festlegen

Vergebe bei Bedarf einen Rabatt auf die Zwischensumme. Wähle anschließend den Steuersatz aus (0% für Kleinunternehmer, 7% ermäßigt oder 19% Standardsteuer).

5. Angebot drucken oder als PDF speichern

Klicke auf den Druckbutton. In der Druckvorschau deines Browsers kannst du das Angebot direkt drucken oder als PDF speichern und digital versenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist ein schriftliches Angebot für mich bindend?

Ja, ein Angebot stellt eine rechtlich bindende Willenserklärung dar. Wenn der Kunde das Angebot unverändert annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Über das Feld "Gültig bis" kannst du die Bindung zeitlich einschränken.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Rechnung?

Ein Angebot wird vor der Durchführung eines Auftrags erstellt, um Preise und Leistungsumfang festzulegen. Eine Rechnung wird nach Erbringung der Leistung ausgestellt, um die Zahlung einzufordern.

Wann muss ich 0% Mehrwertsteuer ausweisen?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer berechnen und weist 0% aus. Auch bei steuerfreien Dienstleistungen oder im B2B-Auslandsgeschäft (Reverse Charge) greift oft der Nullsteuersatz.

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